Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B113
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 15.
Darmstadt, den 1. Juni 1895.
Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen bei Ueberschwemmungen betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Beilage Nr. 15.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen bei Ueberschwemmungen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 3) Bekanntmachung, die summarische Uebersicht der Regierungsrath May`schen Schulunterstützungs-Stiftung für 1893 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Ausbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungsanstalt für 1894 betreffend. - 5) Bekanntmachung, den Bau der Nebenbahnen in Rheinhessen und Oberhessen betreffend. - 6) Bekanntmachung, die für das Jahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 7) Bekanntmachung, die für das Jahr 1895/96 zur Bestrettung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Lampertheim zu erhebenden Umlagen betreffend. - 8) Ordensverleihungen. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Konkurrenzeröffnungen. - 11) Sterbefälle. |
die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen bei Ueberschwemmungen betreffend.
Bestehender Vorschrift gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen bei Ueberschwemmungen für das Rechnungsjahr 1893/94 auf Grund der revidirten und abgeschlossenen Rechnung nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 18. Mai 1895.
Finger.
Dr. Weber.