Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B097
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Beilage Nr. 13.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Ordensverleihungen. - 3) Dienstnachrichten. - 4) Ruhestandsversetzungen. - 5) Konkurrenzeröffnungen. |
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des I. Quartals 1895 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden.
1) Vermächtniß der Peter Poth Eheleute zu Mörstadt an die evangelische Kirche daselbst, mit der Bestimmung, daß die Zinsen zu Gunsten der Ortsarmen ohne Unterschied der Konfession verwendet werden sollen, im Betrage von 1000 ;
2) Schenkung des Fabrikbesitzers Wahl zu Küstrin an die evangelische Kirche zu Gernsheim zum Kirchenbaufonds, im Betrage von 1000 ;
3) Schenkung der Jakob Arnold Wittwe zu Nieder-Ingelheim an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 180 ;
4) Schenkung der Wittwe Eva Schmitt zu Sprendlingen (Rheinhessen) an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines Anniversars, im Betrage von 200 ;
5) Schenkung dreier Ungenannten an die katholische Kirche zu Darmstadt zur Abhaltung von drei Rorateämtern, im Betrage von je 350 ;
6) Schenkung des Freiherrn Gedult von Jungenfeld zu Fürth i. O. an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines Seelenamts, im Betrage von 200 ;
7) Schenkung der Geschwister Bosch zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Stephan daselbst zur Abhaltung zweier Seelenmessen im Betrage von 343 ;
8) Schenkung mehrerer Ungenannten an die katholische Kirche zu Heppenheim a. d. B. zum Zwecke eines Kirchenbaues daselbst, im Betrage von 550 ;
9) Schenkung der Katharina Brand zu Wies-Oppenheim an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines Seelenamts, im Betrage von 300 ;
10) Schenkung der Wittwe Elise Rosenbaum zu Darmstadt an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines jährlichen Rorateamts, im Betrage von 350 ;