Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B080
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Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895, sowie Februar 1896 festgesetzt worden sind.
Offenbach, den 8. April 1895.
Haas.
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Dornheim für 1894/95 betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 4. März 1895 zu Nr. M. J. 5797 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Dornheim für 1894/95 die Erhebung einer nachträglichen Umlage im Betrage von 300 genehmigt.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 Normalsteuerkapital 11,386
beträgt und die Erhebung der Umlagen in einem Ziele erfolgen soll.
Groß-Gerau, den 18. April 1895.
v. Löw. |