Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B066
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1895/96 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1895/96 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
Der Beitrag auf 1 Mark Normalsteuerkapital berechnet sich:
a. | 28,8 | ||||||
b. | 3,608 | ||||||
c. | 2,656 | ||||||
d. | 2,586 |
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, und zwar in den Monaten April, Juni, August, Oktober und Dezember 1895 und Februar 1896 erfolgen soll.
Gießen, den 8. April 1895.
v. Gagern.
die Ausbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse der Provinz Oberhessen für 1895/96 auf das Steuerkapital der Israeliten = 3300 Mark umgelegt werden, wozu sich der Beitrag auf 1 Mark Normalsteuerkapital auf 0,783 Pfennig berechnet.
Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch die unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge in zwei Zielen - am 1. Oktober und 1. Dezember l. Js. - an den Rechner der Landjudenschaft, Rendant Grüneberg dahier, zu entrichten sind.
Gießen, den 3. April 1895.
v. Gagern.