Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B012

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[B011]
Nächste Seite>>>
[B013]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 2.


      16) Schenkung des Bonifaziusvereins zu Paderborn an die katholische Kirche zu Geinsheim zur theilweisen Tilgung der auf dem dortigen Pfarrhause ruhenden Schuld, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      17) Schenkung verschiedener Personen an die israelitische Religionsgemeinde zu Pfungstadt zur Erbauung eines Frauenbades, im Betrage von 928 Mark 5.svg 50 Pfennig 5.svg;
      18) Vermächtniß des zu Bingen verstorbenen Privatmannes Jakob Franzmann an die Hessische Lutherstiftung zu Gießen, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      19) Stiftung der Stadt Gießen unter dem Namen "Diezstiftung", bestehend in einem alle 3 Jahre an einen Schüler der Landes-universität für eine Arbeit auf dem Gebiete der romanischen Philologie zu vergebenden Preise von 300 Mark 5.svg;
      20) Schenkung des Heinrich Renkel zu Bensheim an die Gemeinden Bensheim und Reichenbach zur Vertheilung an Ortsarme dieser Gemeinden, im Betrage von je 380 Mark 5.svg;
      21) Schenkung des Rechners der Gemeinde Heuchelheim, Rendanten Karl Grüneberg in Gießen an die Gemeinde Heuchelheim zur Erbauung eines Thürmchens mit einer Glocke auf das dortige Rathhaus, im Betrage von 448 Mark 5.svg 40 Pfennig 5.svg;
      22) Schenkung des Rentners Franz Josef Pilgeram zu Kirchheimbolanden an die Stadt Mainz, bestehend in 15 Kupferstichen im Werthe von 1000 Mark 5.svg.

Dezember.

      1) Schenkung des Pfarrers Brentano zu Heldenbergen an die dortige katholische Kirche zur Errichtung einer Kleinkinderbewahranstalt, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      2) Schenkung Ungenannter an die katholische Kirche zu Heldenbergen zu dem gleichen Zwecke, im Betrage von 354 Mark 5.svg
      3) Schenkung der Eheleute Konrad Rumpf von Worms an den katholischen Kirchenfonds zu St. Martin daselbst zur Abhaltung eines jährlichen Seelenamts, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      4) Schenkung des Pfarrers Brentano zu Heldenbergen an die dortige katholische Kirche, bestehend in verschiedenen kirchlichen Gegenständen im Werthe von 2000 Mark 5.svg;
      5) Schenkung des Pfarrers Jäger zu Wald-Michelbach an die dortige katholische Kirche zur Abhaltung eines Rorateamts, im Betrage von 250 Mark 5.svg;
      6) Schenkung des Kirchenbaukomités zu Heppenheim a. d. B. an die dortige katholische Kirche zur Erbauung einer neuen Kirche, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      7) Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Heppenheim a. d. B. zur Abhaltung eines Anniversars, im Betrage von 350 Mark 5.svg;
      8) Schenkung der Wittwe Hermann Josef Tillmann zu Kostheim an die dortige katholische Kirche zur Gründung eines Kirchenbaufonds, im Betrage von 1890 Mark 5.svg;
      9) Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Seckmauern zur Gründung eines Pfarrbesoldungsfonds, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      10) Schenkung der Wittwe Pankraz Georg Schäfer zu Hechtsheim an die dortige katholische Kirche zur Abhaltung eines Seelenamts, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      11) Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Geinsheim zur theilweisen Tilgung der auf dem dortigen Pfarrhause ruhenden Kapitalschuld, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      12) Schenkung der Geschwister Hahn zu Horchheim an die dortige katholische Kirche zur Stiftung eines Jahresgedächtnisses, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      13) Schenkungen der Eheleute Michael Kunz, der Eva Silbernagel und eines Ungenannten, alle zu Büdesheim, im Kreise Bingen, an den Benefiziatenfonds der dortigen katholischen Kirche zur Stiftung eines Jahresgedächtnisses und eines Muttergottesdienstes, im Betrage von je 200 Mark 5.svg;