Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/179
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt, den 16. September 1895.
Bekanntmachung,
den Verkehr mit übergangssteuerpflichtigen Gegenständen zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereinsstaaten betreffend.
Vom 24. August 1895.
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Regierungsblatt.
Nr. 29.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Verkehr mit übergangssteuerpflichtigen Gegenständen zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereinsstaaten betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Lokalverwaltung der Reichssteuern, insbesondere die Errichtung einer Zuckersteuerstelle zu Groß-Umstadt betreffend. |
den Verkehr mit übergangssteuerpflichtigen Gegenständen zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereinsstaaten betreffend.
Vom 24. August 1895.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 9. Dezember 1841 (Regierungsblatt Nr. 39) und vom 12. Dezember 1873 (Regierungsblatt Nr. 49 S. 334 u. ff.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1) | die Großherzogliche Ortseinnehmerei Birkenau nach Eröffnung des Betriebes auf der Eisenbahn von Weinheim nach Fürth i. O. mit der steueramtlichen Abfertigung der auf dieser Bahnstrecke über die Landesgrenze ein- oder ausgehenden übergangssteuerpflichtigen Gegenstände beauftragt und derselben zugleich die Befugniß ertheilt worden ist, unter Wagenverschluß eingehende Sendungen dieser Art zum Eingang zu behandeln; | |
2) | dem Steueramt Viernheim die gleichen Befugnisse, wie vorstehend unter 1), für den Verkehr auf der Eisenbahnstrecke Weinheim-Viernheim-Mannheim zustehen und |