Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/163
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 27.
Darmstadt, den 12. September 1895.
Bekanntmachung,
die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts betreffend.
Vom 30. August 1895.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 27.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts betreffend. |
die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts betreffend.
Vom 30. August 1895.
Die nachstehenden, vom Königlich Preußischen Kriegsministerium unterm 16. Juli d. J. zu dem Reichsgesetze vom 13. Juni d. J. erlassenen Ausführungsbestimmungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 30. August 1895.
Finger.
Roßler.