Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/105
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 19.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [104] |
Nächste Seite>>> [106] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
4) Dem Apotheker stehen für seine Bemühungen beim Vertrieb des Diphtherieserums für je 100 Immunisirungseinheiten 71/2 Pfennig, mindestens aber für das einzelne Fläschchen 50 Pfennig und höchstens 1 Mark zu. Danach würde der Taxpreis für ein von der Fabrikationsstätte mit Nr. 0 (200 Einheiten) bezeichnetes Fläschchen 1 Mark 20 Pfennig, für Nr. 1 (600 Einheiten) 2 Mark 60 Pfennig, für Nr. 2 (1000 Einheiten) 4 Mark 25 Pfennig und für Nr. 3 (1500 Einheiten) 6 Mark 25 Pfennig betragen.
Die durch Ziffer 3 der allgemeinen Bestimmungen der Arzneitaxe festgesetzten Abzüge finden auf den Vertrieb des Diphtherieserums keine Anwendung.
Darmstadt, den 24. Juni 1895.
Finger.
Dr. Weber.