Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/101

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 18.


Anlage C.

Formular
zur Taxation der Wildschäden.


Geschehen in der Gemarkung der Gemeinde ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... am ... ... ... ten/" ... ... ... ... ... ... 18 ... ... .



      Auf den von ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... erhobenen Anspruch über angeblich erlittenen Wildschaden in der oben benannten Gemarkung haben wir

unterzeichneten drei beeidigten Schätzer uns heute hierher begeben und in Gegenwart des ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...

alle Felder, die uns als solche, wo Wildschaden geschehen sei, angegeben worden, genau besichtigt und befunden, wie die nachstehende Tabelle enthält:

Ord.-
Nr.
der be-
schä-
digten
Grund-
stücke.
Nähere Bezeichnung
des Grundstücks
nach Flur, Nummer
und Flächengehalt.
Wer den angegebenen Schaden erlitten hat:
Gattung des
Grundstücks
und womit
es bestellt ist.
Größe des
ganzen
Grundstücks,
worauf Wild-
schaden soll
geschehen sein.
Größe der-
jenigen
Stellen, welche
von Wild
beschädigt
worden sind.
Den wie-
vielten Theil
der Früchte
oder der
übrigen Ge-
wächse auf
diesen Stellen
das Wild
verdorben hat;
z. B. Ganz,
die Hälfte,
1/4, 3/4, 2/3 etc.
Der Betrag der diesjährigen
Ernte von 25 Ar ist, wenn kein
Wildschaden geschehen wäre,
anzuschlagen auf
Mithin beträgt der erlittene Wildschaden
in Naturalien angeschlagen
in Geld angeschlagen
Name.
Wohnort.
im Fruchtfeld
auf ande-
ren Grund-
stücken
auf Fruchtfeldern
auf anderen
Grundstücken
Stroh.
Körner.
Stroh.
Körner.
Preiseinheit.
Geldbetrag.
ha
ar
ha
ar
Kilogramm
Hektoliter
Kilogramm
Kilogramm
Hektoliter
Liter
Kilogramm
Gr.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg





      Daß dieses so, wie im Vorhergehenden niedergeschrieben worden, vorgegangen und daß die in vorstehender Tabelle enthaltenen Angaben, unserer wahren und rechtlichen Ueberzeugung nach, von uns Taxatoren gemacht sind, betheuern wir auf unseren geleisteten Eid und durch unsere Unterschrift.

                  Vorsitzender.