Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B168

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 23.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des II. Quartals 1887 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) die Schenkung des Martin Schneider VII. in Nackenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Jahresgedächtnisses von 200 Mark 5.svg;
      2) das Vermächtniß des Georg Röhrig III. zu Unter-Hambach an die katholische Kirche daselbst, im Betrage von 300 Mark 5.svg, zur Stiftung eines Seelenamts und als Beitrag zu den Kirchenbaukosten;
      3) das Vermächtniß des katholischen Pfarrers Itzel zu Mosbach an die dortige katholische Kirche, im Betrage von 180 Mark 5.svg, zur Stiftung eines Seelenamts;
      4) die Schenkung des Bonifacius-Vereins zu Breslau an die katholische Kirche zu Seckmauern als Beitrag zu den Baukosten eines katholischen Pfarrhauses daselbst, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      5) das Vermächtniß des Rentners Eberhard Soherr zu Bingen an den Pestalozzi-Verein zu Bingen, im Betrage von 6000 Mark 5.svg;
      6) die Schenkungen des Kirchenbau-Vereins zu Heppenheim an die dortige katholische Kirche zu Gunsten des Kirchenbaus, in zwei Beträgen von je 950 Mark 5.svg;
      7) die Schenkung der Frau Emilie Valckenberg, geb. Städel, zu Frankfurt a. M. an die evangelische Kirche zu Brensbach, bestehend in einem alten Oelgemälde, die Frauen am Grabe Jesu, im Werthe von 1000 Mark 5.svg;
      8) die Schenkung des Frauenvereins zu Schwabsburg an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in 2 versilberten Abendmahlskannen, 2 solchen Kelchen und 1 solchen Hostienteller, im Werthe von 200 Mark 5.svg;
      9) das Vermächtniß der Johann Schmidt II. Wittwe zu Groß-Steinheim an die evangelische Kirche daselbst, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      10) die Schenkung der Friedrich Karl Guntrum Wittwe zu Osthofen an die evangelische Kirche daselbst zur Errichtung einer Diakonissenstation, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      11) das Vermächtniß des Johann Schubert II. zu Ober-Ingelheim an die evangelische Kirche daselbst, im ungefähren Betrage von 700 Mark 5.svg;
      12) die Stiftung des Johannes Philipp Uhl zu Kohden zu Gunsten der Gemeinde Kohden zur Anschaffung von Schulbüchern für arme Kinder, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      13) Schenkung des Zeichenlehrers Gustav Künstler und der Klara Künstler zu Bingen an den Priesterfond der 14 Nothelferkapelle zu Ockenheim, im Betrage von 600 Mark 5.svg, zur Stiftung einer Jahresmesse;
      14) das Vermächtniß der Babette Hirsch in Mainz an die israelitische Religionsgesellschaft daselbst, im Betrage von 600 Mark 5.svg;
      15) die Schenkung der Erben der Frau Kreisarzt Dr. Rheininger zu Darmstadt an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      16) die Schenkung des Kirchenbauvereins zu Heppenheim an die dortige katholische Kirche zu Gunsten des Kirchenbaus, im Betrage von 850 Mark 5.svg;
      17) die Schenkung des Freiherrn Heyl zu Herrnsheim an die evangelische Kirche zu Heppenheim a. d. Bergstraße, im Betrage von 300 Mark 5.svg;