Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B139

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 19.
Darmstadt, den 6. Juli 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehaltes des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1887 betreffend. - 2) Bekanntmachung, die zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt zu erhebenden Umlagen für 1887/88 betreffend. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Namensveränderungen. - 6) Militärdienstnachricht. - 7) Abwesenheitserklärung. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Charakterertheilungen. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Konkurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
den Ausschlag des Gehaltes des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1887 betreffend.

      Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehaltes des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1887 im Betrage von 651 Mark 5.svg 43 Pfennig.svg, zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz - 1,06245 Pfennig.svg von der Mark Kommunalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, Oktober und Dezember 1887 erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
      Mainz, den 17. Juni 1887.

Großherzogliche Provinzialdirektion Rheinhessen.
Küchler.



Bekanntmachung,
die zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt zu erhebenden Umlagen für 1887/88 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahr 1887/88 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Ausmärker in 6 Zielen erhoben werden:

1) in der Gemeinde Bessungen 91000 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Koëfficienten von 24,587 Pfennig.svg auf 1 Mark 5.svg Kommunalsteuerkapital;