Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B097

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Beilage Nr. 13.



Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen.
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Bemerkungen.
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1 Bürgel mit Mühlheim 600 8,923 6
2 Dietzenbach 350 38,172 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt; für 1 Jahr werden 350 Mark 5.svg erhoben.
3 Dreieichenhain mit Götzenhain und
Offenthal
47 3,237 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt; für 1 Jahr werden 47 Mark 5.svg erhoben.
4 Egelsbach 500 15,397 6
5 Groß-Steinheim m. Hainstadt, Klein-
Auheim und Dietesheim
662 10,824 6
6 Heusenstamm 250 24,438 6
7 Klein-Krotzenburg 352 16,495 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt; für 1 Jahr werden 352 Mark 5.svg erhoben.
8 Langen 645 14,551 6
9 Offenbach 8800 5,968 6
10 Seligenstadt 1650 11,737 6
11 Sprendlingen mit Neu-Isenburg 300 7,710 6
12 Weiskirchen mit Hainhausen und
Jügesheim
870 28,665 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt; für 1 Jahr werden 870 Mark 5.svg erhoben.

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zielweise Erhebung der Umlagen in den Monaten April, Juni, August, Oktober, Dezember 1887 und Februar 1888 stattfinden soll.
      Offenbach, den 9. April 1887.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
I. V.
Fuhr, Amtmann.