Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B075
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 11.
Darmstadt, den 26. April 1887.
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach pro 1887/88. |
die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1887/88 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden: