Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B058

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 8.



Bekanntmachung,
den Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey betreffend.
Zum Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey einschließlich 4 % Hebgebühren haben die
Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das- Jahr 1887 327 Mark 5.svg beizutragen und sind hiernach auf eine Mark Normalsteuerkapital 0,6635 Pfennig auszuschlagen.
      Alzey, am 24. März 1887.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.


Namensveränderungen.
1) Am 20. Februar wurde dem Friedrich Hermann Scheid zu Düdelsheim gestattet, daß derselbe statt feines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Wagner" führe;
2) am 10. März wurde der Luise Philippine Möller zu Groß-Gerau gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Kalb" führe;
3) am 11. März wurde der Elisabetha Dörr zu Darmstadt gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Brunner" führe;
4) am 20. März wurde der Anna Elisabetha Schneider und der Friederike Schneider zu Kelsterbach gestattet, daß dieselben statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Mühl" führen.



Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Am 30. März wurde der Rechtsanwalt Eduard Rossi in Bingen, nach erfolgter Aufgabe seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Bingen,
zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Oppenheim zugelassen.


Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Garbenteich, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
2) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Harpertshausen, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
3) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende II. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mainflingen, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
4) Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Sulzheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg.