Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B017
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 3.
Darmstadt, den 29. Januar 1887.
Inhalt: Bekanntmachung, die Bestellung der Wahlkommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend.
Bekanntmachung,
die Bestellung der Wahlkommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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die Bestellung der Wahlkommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend.
In Abänderung der Bekanntmachung vom 20. d. Mts. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des Großherzoglichen Provinzial-Direktors Geheimeraths Küchler zu Mainz der Großherzogliche Regierungsrath von Zangen daselbst zum Wahlkommissär für den IX. Reichstagswahlkreis des Großherzogthums ernannt worden ist.
Darmstadt, den 25. Januar 1887.
Finger.
Breidert.