Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/277
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt, den 9. November 1887
Inhalt: Edikt, die Einberufung des XXVI. Landtags betreffend.
Edikt,
die Einberufung des XXVI. Landtags betreffend.
Vom 8. November 1887.
Nachdem Wir beschlossen haben, Unsere getreuen Stände kraft dieses auf
Donnerstag den 24. November 1887
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Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt, den 9. November 1887
die Einberufung des XXVI. Landtags betreffend.
Vom 8. November 1887.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Donnerstag den 24. November 1887
einzuberufen, so verkünden Wir solches hierdurch öffentlich und gesinnen an Unsere getreuen Stände, daß Sie sich an dem genannten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zur Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und die Vorlagen entgegennehmen, welche Wir an Sie werden gelangen lassen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 8. November 1887.
(L. S.)
Finger.
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