Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/052
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Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tag ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft.
Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung der Verordnung beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, am 16. März 1887.
(L. S.)
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