Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B178
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember 1886 stattfindet.
Mainz, am 16. Juli 1886.
Küchler.
die Erhebung einer nachträglichen Umlage für 1883/86 in der israelitischen Gemeinde Nieder-Weisel betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll für das Rechnungsjahr 1883/86 in der israelitischen Religionsgemeinde Nieder-Weisel eine nachträgliche Umlage von 180 auf das Normalsteuerkapital ausgeschlagen und in einem Ziele erhoben werden.
Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 Normalsteuerkapital 7,853 Pfennig beträgt und die Erhebung der nachträglichen Umlage alsbald erfolgen soll.
Friedberg, den 16. Juli 1886.
Dr. Braden.