Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/225

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
<<<Vorherige Seite
[224]
Nächste Seite>>>
[226]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.

Darmstadt, den 15. Dezember 1886


Inhalt: Bekanntmachung, bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.



Bekanntmachung,
bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.

Vom 11. Dezember 1886.



      Die bahnpolizeilichen Bestimmungen für die Nebenbahnen im Großherzogthum - Bekanntmachung vom 15. November d. J. in Nr. 29 des Regierungsblattes - sind für den Betrieb der Nebenbahn Worms - Offstein maßgebend.
      Darmstadt, den 11. Dezember 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Köhler.