Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/158
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Die Kosten der Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts werden aus der Civildiener-Wittwenkasse bestritten.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Regierungsblatte in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 17. November 1886.
(L. S.)
Finger.