Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/069
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 9.
Darmstadt, den 7. April 1886
Bekanntmachung,
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Vom 27. März 1886.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 9.
Darmstadt, den 7. April 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. |
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Vom 27. März 1886.
Das nachstehende Verzeichniß der den Militäranwärtern[GWR 1] vorbehaltenen Dienststellen wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dasselbe an die Stelle des der Verordnung vom 9. December 1882, Reg.-Blatt Nr. 25, beigefügten Verzeichnisses und des der Bekanntmachung vom 15. November 1884, Reg.-Blatt Nr. 32, beigefügten Nachtrags zu diesem Verzeichnisse zu treten hat.
Darmstadt, den 27. März 1886.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Breidert.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Mililtäranwärtern