Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/027
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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Außer den elektro-akustischen Signalen können auch Hornsignale gegeben werden wie folgt:
1a. langer, kurzer, kurzer, langer Ton, einmal zu geben,
2a. daß vorhergehende Signal zweimal zu geben,
3a. langer, langer, langer, langer Ton,
4a. kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben,
b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug. | Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug und hält die Handlaterne mit weißem Licht dem Zuge entgegen. | |
Der Bahnwärter hält irgend einen Gegen- stand in der Richtung gegen das Geleise. Am Anfang und am Ende einer langsam zu durchfahrenden Strecke sind Scheiben aufgestellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt muß die erste Scheibe mit A und die letzte mit E bezeichnet sein. |
Der Bahnwärter hält die Handlaterne mit grünem Licht dem Zuge entgegen. Am Anfang und am Ende einer langsam zu durchfahrenden Strecke sind Stocklaternen auf- gestellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt muß die erste Laterne grünes, die letzte weißes Licht zeigen. | |
Der Bahnwärter schwingt einen Gegenstand im Kreise herum. |
Der Bahnwärter schwingt seine Handlaterne im Kreise herum, welche, sofern es die Zeit er- laubt, roth zu blenden ist. |