Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B202

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Beilage Nr. 27.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Franz Haupt in Mainz in Anerkennung der von demselben am 11. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Karl Bauch aus Mainz vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen und eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 9. December 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.


Bekanntmachung,
den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend.
      Vom 1. Januar 1886 an tritt eine neue Arzneitaxe in Wirksamkeit. Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß diese neue Taxordnung in amtlichem Abdruck zur Nachachtung für die Interessenten erschienen ist und daß Exemplare von der Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags - Hofbuchhandlung von G. Jonghaus zu Darmstadt - käuflich zu 1 Mark 5.svg 20 Pfennig.svg ausschließlich Rückporto das Stück abgegeben werden.
      Darmstadt, den 18. December 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Schaum.



Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 26. November dem Ingenieur Joseph Görz zu Berlin die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Sr. Majestät
dem Könige von Preußen verliehenen Königlichen Kronenordens IV. Classe zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 10. November wurde der Karoline Neidlinger zu Alzey, Tochter des Müllers Johann Neidlinger daselbst, gestattet, daß dieselbe neben ihrem seitherigen in Zukunft den Vornamen "Jda" führe;