Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B188
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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35) das Vermächtniß des Heinrich Schindel aus Moskau an die Gemeinde Bad-Nauheim, zur Gründung eines Hospitales, im Betrage von 12369 ;
36) die Schenkung eines Ungenannten an die Gemeinde Weinheim, im Kreise Alzey, zur Einfriedigung des neuen Friedhofes, im Betrage von 400 ;
37) die Schenkung der Johannes Mai II. Wittwe zu Bürgel an die katholische Kirche zu Bürgel, zur Abhaltung des Gottesdienstes durch einen römisch-katholischen Geistlichen, eventuell zur Besoldung eines Kaplans, unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung, bestehend in Immobilien, im Werthe von 20597 ;
38) die Schenkungen und bezw. Vermächtnisse an das Diakonissenhaus "Elisabethenstift" zu Darmstadt:
39) das Vermächtniß des zu Mainz verstorbenen Rentners Karl Schion an die Stadt Mainz, unter der Bezeichnung "Schion-Spende", zu Gunsten bedürftiger Volksschul-Aspiranten, im Betrage von 4000 ;
40) die Schenkung der Kinder der zu Gundheim verstorbenen Eheleute Adam Schreiber II. an die katholische Kirche zu Gundheim, zur Stiftung zweier Anniversarien, im Betrage von 400 ;
41) die Schenkung des Wilhelm Franzmathes zu Mainz an die Domkirche zu Mainz, zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 300 ;
42)[GWR 1] die Schenkung der Jette Silberthau aus Seligenstadt, z. Z. in Stuttgart, zum Zwecke der Abhaltung eines Gedächtnißgottesdienstes für ihren verstorbenen Ehemann resp. Sohn und zur Armenunterstützung, im Betrage von 600 an die israelitische Religionsgemeinde zu Seligenstadt.
In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 12. October 1885.
Finger.
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 (Reg.-Blatt Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Beerfelden die Befugniß zur
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- ↑ Druckfehler in Textvorlage: 41)