Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B124
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Die vorstehende Uebersicht wird als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in fünf Zielen, in den Monaten Juni, August, October und Dezember 1885 und Februar 1886 stattfinden soll.
Worms, den 14. Juni 1885.
v. Gagern.
das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1885/186 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse für Oberhessen pro 1885/86 auf das Steuerkapital der Israeliten 3300 umgelegt werden, wozu sich der Beitrag von 1 Steuerkapital auf 0,927 berechnet.
Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge in zwei Zielen - 1. October und 1. December - an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, zu entrichten sind.
Gießen, am 25. Juni 1885.
Dr. Boekmann.