Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B093

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 13.

Darmstadt, den 27. Juni 1885


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, den Ausschlag der zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahr 1885/86 erforderlichen Steuern betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die für daß Etatsjahr vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Alzey zu erhebenden Umlagen betreffend. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. - 7) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 8) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Dorothea Delp, Tochter des Landwirths Heinrich Delp IV. in Eberstadt, in Anerkennung der von derselben am 3. Mai l. Js. unter eigener Lebensgefahr mit Muth und Entschlossenheit bewirkten Rettung des vier Jahre alten Söhnchens des Metzgers Karl Heck daselbst, Heinrich Heck, vom Tode des Ertrinkens in der Modau das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 17. Juni 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Prätorius.



Bekanntmachung,
den Ausschlag der zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahr 1885/86 erforderlichen Steuern betreffend.

      In Ausführung eines zu dem Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des evangelischen Centralkirchenfonds für die Periode vom 1. April 1885 bis zum 1. April 1890 von dem evangelischen Kirchenregiment mit Zustimmung der Landessynode gefaßten und von dem unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschlusses soll zur Bestreitung des Bedürfnisses der Gesammtheit der evangelischen Kirche