Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B061
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 15. Juni 1885
Bekanntmachung,
die Vergütung für die im Etatsjahr 1885/86 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend.
Großherzogliche Ober-Rechnungskammer.
Hahn.
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Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 15. Juni 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Vergütung für die im Etasjahr 1885/86 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend. - 2) Uebersicht der für daß Jahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 3) Bekanntmachung die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1885/86 betreffend. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Kreises Lauterbach von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim für 1885/86. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Namensveränderung. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Concurrenzeröffnungen. |
die Vergütung für die im Etatsjahr 1885/86 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend.
Nach der Verordnung vom 13. October 1840 und nach der für 1881/82 festgesetzten, auch für 1884/85 in Geltung gebliebenen Holzpreistarif-Bekanntmachung vom 28. Juli 1884 in Regierungsblatt-Beilage Nr. 22 von 1884 beträgt der für Holz zu leistende Zusatz für das Etatsjahr 1885/86 von 100 Pension 19 Pf.
Darmstadt, den 28. Mai 1885.
Hahn.
Hoffmann.