Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/145
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 27.
Darmstadt, den 30. September 1885
Inhalt: Bekanntmachung, die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
Bekanntmachung,
die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
Vom 28. September 1885.
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Regierungsblatt.
Nr. 27.
Darmstadt, den 30. September 1885
die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
Vom 28. September 1885.
I. Unter Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 29. Mai 1885 betreffend die Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881 und insbesondere auf § 37 des abgeänderten Reichsstempelabgabengesetzes (R. G. Blatt von 1885 S. 179 ff.) werden hiermit die Dienststellen bekannt gegeben, welchen im Großherzogthum die Erhebung der betreffenden Abgaben übertragen worden ist.
Es sind bis aus Weiteres beauftragt: | ||
1) | mit der Erhebung der Reichsstempelabgabe von Werthpapieren (inländischen und ausländischen Actien, Renten- und Schuldverschreibungen etc. Nr. 1 bis 3 des Tarifs) die Hauptstaatskasse zu Darmstadt; vom 1. November d. J. ab außerdem das Hauptsteueramt Mainz; |
2) | mit der Erhebung der Abgabe für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte (Nr. 4 des Tarifs) und insbesondere mit dem Verkauf der gestempelten Formulare und Stempelmarken die sämmtlichen Hauptsteuerämter (Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz, Worms und Bingen); |