Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/122

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[121]
Nächste Seite>>>
[123]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 19.



      Zum Zwecke der Ausbildung im Hufbeschlaggewerbe werden nach Bedürfniß Unterrichtskurse von Staatswegen eingerichtet.

Artikel 3.

      Im Fall eines besonderen Bedürfnisses kann Unser Ministerium des Innern und der Justiz von der in Artikel 1 erster Absatz enthaltenen Vorschrift Dispensation ertheilen.

Artikel 4.

      Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 13. Juni 1885.

      (L. S.)

LUDWIG.
Finger.