Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/119
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Nr. 18.
Bekanntmachung,
die dienstliche Bezeichnung der Revisionsbeamten betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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die dienstliche Bezeichnung der Revisionsbeamten betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß die bei der Ministerialbuchhaltung des unterzeichneten Ministeriums angestellten Revisionsbeamten für die Folge gleichmäßig den Amtstitel Ministerial-Revisoren, bezw. Ministerial-Calculatoren führen, so wird dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 28. Mai 1885.
Weber.
Ewald.