Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/113
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 16.
Darmstadt, den 30. Mai 1885
Inhalt:Bekanntmachung, die Verlängerung der Frist zur Erhebung von Reklamationen gegen die directen Steuern des Etatsjahres 1885/86 betreffend.
Bekanntmachung,
die Verlängerung der Frist zur Erhebung von Reklamationen gegen die directen Steuern des Etatsjahres 1885/86 betreffend.
Vom 27. Mai 1885.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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Regierungsblatt.
Nr. 16.
Darmstadt, den 30. Mai 1885
die Verlängerung der Frist zur Erhebung von Reklamationen gegen die directen Steuern des Etatsjahres 1885/86 betreffend.
Vom 27. Mai 1885.
Mit Bezug auf die Paragraphen 4 und 6 der Bekanntmachung vom 30. v. Mts., den Ausschlag der directen Steuern für das Etatsjahr 1885/86 betreffend, wird die Frist zur Erhebung von Gewerb-, Grund-, Kapitalrente- und Einkommensteuerreklamationen, insoweit sie mit dem laufenden Monats ihr Ende erreichen sollte, hiermit bis zum Schlusse des Monats Juli dieses Jahres erweitert.
Darmstadt, den 27. Mai 1885.
Weber.
Kramer.