Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/005

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 2.

Darmstadt, den 6. Januar 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Amtstitel der Gerichtsschreiber bei dem Großherzoglichen Oberlandesgerichte und den Großherzoglichen Landgerichten betreffend.



Bekanntmachung,
die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst betreffend.

      Zur Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst vom 20. Juni 1884, publicirt in Nr. 26 des Reichsgesetzblatts für 1884, hat der Herr Reichskanzler in Nr. 52 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom laufenden Jahre die in Abdruck nachstehende Bekanntmachung erlassen, welche unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Ortspolizeibehörden des Großherzogthums mit entsprechender Anweisung versehen worden sind.
      Darmstadt, am 30. December 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Rautenbusch.