Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B197
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.
Darmstadt, den 25. November
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Beilage Nr. 26.
Darmstadt, den 25. November
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1884 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz. - 3) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theiles der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Sickenhofen für 1884/85 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Gemeinde Rodheim pro 1884/85 betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Abwesenheitserklärung. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Ernennungen in Beziehung auf den Landtag. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstentlassung. - 13) Dienstentsetzung. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Concurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, dem Schiffer Johann Fey II. in Nackenheim in Anerkennung der von demselben am 3. d. M. unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des 6 jährigen Engelbert Schwarz von Nackenheim vom Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" sowie eine Geldprämie zu verleihen. | |
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |
Darmstadt, am 29. Oktober 1884. | |
Finger. |