Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B197

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.

Darmstadt, den 25. November


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1884 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz. - 3) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theiles der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Sickenhofen für 1884/85 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Gemeinde Rodheim pro 1884/85 betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Abwesenheitserklärung. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Ernennungen in Beziehung auf den Landtag. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstentlassung. - 13) Dienstentsetzung. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Concurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, dem Schiffer Johann Fey II. in Nackenheim in Anerkennung der von demselben am 3. d. M. unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des 6 jährigen Engelbert Schwarz von Nackenheim vom Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" sowie eine Geldprämie zu verleihen.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 29. Oktober 1884.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.