Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B191

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 25.



      1) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu St. Ignaz zu Mainz zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      2) die Schenkung der Geschwister des verstorbenen Johann Baptist Keller von Mainz an die katholische Kirche zu St. Ignaz daselbst zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      3) die Schenkung einer Ungenannten an das Institut der Englischen Fräulein zu Mainz, bestehend in verschiedenen Werthpapieren und baarem Geld, im Betrage von 17000 Mark 5.svg, unter Vorbehalt einer lebenslänglichen Rente von 765 Mark 5.svg für die Schenkgeberin und nach deren Tode für zwei Verwandte derselben;
      4) die Schenkung Ungenannter an die katholische Kirche zu St. Ignaz zu Mainz zur Stiftung zweier Jahresmessen, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      5) das Vermächtniß der Wittwe Wilhelmine Kalkhof zu Mainz an die Domkirche daselbst zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      6) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu St. Emmeran in Mainz zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      7) das Vermächtniß der Margaretha Vonhof zu Lorsch an die katholische Kirche daselbst zur Anschaffung von zwei Kirchenfahnen und zur Stiftung eines jährlichen Engelamtes, im Betrage von 600 Mark 5.svg;
      8) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Bodenheim zur Stiftung eines jährlichen Amtes, im Betrage von 180 Mark 5.svg;
      9) die Schenkung der Geschwister Anna und Margaretha Schmitt zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Stephan daselbst zur Stiftung zweier Seelenämter, im Betrage von 800 Mark 5.svg;
      10) die Schenkung der Helene Sänger zu Biblis an die katholische Kirche zu St. Peter zu Worms zu Gunsten der Pfarrbesoldung, unter Vorbehalt einer lebenslänglichen Rente von 4%, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      11) das Vermächtniß des Wilhelm Keim II. zu Mainz an die katholische Kirche zu Hechtsheim zur Stiftung eines jährlichen Amtes, im Betrage von 180 Mark 5.svg;
      12) die Schenkung eines Ungenannten an den Bonifacius-Verein der Diöcese Mainz, im Betrage von 4500 Mark 5.svg, unter Vorbehalt einer lebenslänglichen Rente von 160 Mark 5.svg;
      13) die Schenkung des Pfarrers Göhrs und dessen Ehefrau zu Wixhausen an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in einer Altardecke und Kanzelbekleidung, im Werthe von 200 Mark 5.svg;
      14) die Schenkung der Magdalene Adam zu Bingen an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in einer Taufkanne und einem Taufbecken mit Lederetui, im Werthe von 300 Mark 5.svg;
      15) die Schenkung des Verlagsbuchhändlers Johann Philipp Diehl zu Darmstadt mit der Bezeichnung "Joh. Phil. Diehl-Stiftung" an die technische Hochschule zu Darmstadt zur Prämiirung von Preisaufgaben aus dem Gebiete der Architektur, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      16) das Vermächtniß der Wittwe des Anton Korb zu Heppenheim an die katholische Kirche daselbst, bestehend in deren Nachlaß, im ungefähren Werthe von 300 Mark 5.svg;
      17) die Schenkung des Pfarrers Weber zu Gernsheim an die katholische Kirche zu Ober- Erlenbach, im Betrage von 500 Mark 5.svg, unter Vorbehalt einer lebenslänglichen 4%igen Rente;
      18) das Vermächtniß der Wittwe des Rabbiners Löb Uri Veitel zu Mainz an die israelitische Religionsgesellschaft daselbst zu religiösen Zwecken, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      19) die Schenkung der Kinder der Adam Mundschenk Eheleute zu Bingen an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Anniversars, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      20) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Bodenheim zur Stiftung eines Jahresamtes, im Betrage von 200 Mark 5.svg;