Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/301
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: | 1) Verordnung, die Vorbereitung für den Staatsdienst im Justiz- und Verwaltungsfache betreffend. - 2) Verordnung, die Vorbereitung für den Staatsdienst in dem Finanzfach und den technischen Fächern betreffend. - 3) Bekanntmachung, die dienstliche Benennung der Großherzoglichen Kreisassessoren betreffend. |
die Vorbereitung für den Staatsdienst im Justiz- und Verwaltungssache betreffend. LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc. Diejenigen Accessisten, welche die zweite Prüfung bestanden haben, werden von Unserem Ministerium des Innern und der Justiz zu Gerichtsassessoren und, wenn sie sich dem Verwaltungsdienste widmen, zu Regierungsassessoren ernannt. Finger.
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