Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/293
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 30.
Darmstadt, den 28. Oktober 1884.
Inhalt: Edikt, die Einberufung des XXV. Landtags betreffend.
Edikt,
die Einberufung des XXV. Landtags betreffend.
Montag den 24. November d. J.
LUDWIG.
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Regierungsblatt.
die Einberufung des XXV. Landtags betreffend.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Nachdem Wir beschlossen haben, Unsere getreuen Stände kraft dieses auf
einzuberufen, so verkündigen Wir solches hierdurch öffentlich und gesinnen an Unsere getreuen Stände, daß Sie sich an dem genannten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zur Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und der Propositionen gewärtig sind, welche Wir Ihnen werden vorlegen lassen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 23. Oktober 1884.
(L.S.)
Finger.