Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/268
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Nr 28.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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Oeffentliche Impfungen. | ||
1) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten Juli und August und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung. | |
2) | Einsendung der Sterbfalls-Zählkarten von den Monaten Mai bis August an das Secretariat der Centralstelle für die Landesstatistik. | |
3) | Einsendung der Rechnungen für Behandlung erkrankter Gendarmen und deren Angehörigen im laufenden Halbjahr an das Gendarmeriecorps bis Monatsschluß. | |
4) | Schluß derImpfperiode. | |
1) | Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom III. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats. | |
2) | Einsendung des Verzeichnisses über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom III. Quartal an die Ministerialabtheilung. | |
3) | Feststellung des Bedürfnisses an Impfformularien und bezügliche Anforderung an die Ministerialabtheilung bis Monatsschluß. |
Ausstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten September und October und Einsendung an die Ministerialabtheilung bis zum 25. | ||
1) | Empfang der Ueberwachungsbogen über die Pflegekinder von den Kreisämtern am Jahresschluß. | |
2) | Entgegennahme der Impflisten praktischer Aerzte am Jahresschluß. |