Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/167
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 22.
Darmstadt, den 7. August 1884.
Bekanntmachung,
die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und |
Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend. |
die Ausführung des Gesetzes über die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern vom 13. Mai 1884, betreffend.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 22. Juli 1884.
Finger.
de Beauclair.