Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/006

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 1.


§ 14.

      Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.

Darmstadt, den 29. December 1883.
LUDWIG.

(L.S.)

v. Starck.