Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B154
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll im Etatsjahr 1883/84 von der Stadt Darmstadt eine Umlage von 495 350 Mark auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Ausmärker ausgeschlagen und in 6 Zielen erhoben werden, wofür der Beitrag auf einen Gulden Communalsteuerkapital sich auf 40,51 Pfennige berechnet.
Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1883 und Februar 1884 festgesetzt worden sind.
- Darmstadt, den 19. Juni 1883.
v. Marquard.
die Nichterhebung der Umlage der Gemarkung Unter-Diebach für 1883/84 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll die in der Bekanntmachung der unterfertigten Behörde vom 24. März d. J. bezeichnete Umlage der Gemarkung Unter-Diebach für 1883/84 im Betrage von 300 Mark nicht zur Erhebung gelangen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Büdingen, den 4. August 1883.
I. V. d. K.:
Dr. Melior, Kreisassessor.
die für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Wolfsheim zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1883/84 in der Gemeinde Wolfsheim folgende Umlagen in 4 Zielen erhoben werden: