Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B130

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Beilage Nr. 17.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des zweiten Quartals 1883 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) die Schenkung eines Ungenannten an das bischöfliche Seminar zu Mainz zur Unterstützung bedürftiger Seminaristen der Diöcese Mainz, im Betrage von 3428 Mark 5.svg 57 Pfennig.svg ;
      2) das Vermächtniß des Domkapitulars Johann Baptist Sänger zu Mainz an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung von vier heiligen Messen, im Betrage von 400 Mark 5.svg ;
      3) die Schenkungen zweier Ungenannten an die katholische Kirche zu Mombach zur Erweiterung der dortigen Pfarrkirche, im Betrage von 700 Mark 5.svg bezw. 300 Mark 5.svg ;
      4) die Schenkung des Mainzer Liederkranzes an die evangelische Kirche zu Mainz zur Anschaffung einer neuen Orgel, im Betrage von 260 Mark 5.svg ;
      5) das Vermächtniß des Justus Müller zu Wallernhausen an die evangelische Kirche daselbst, im Betrage von 350 Mark 5.svg ;
      6) das Vermächtniß des Martin Ott zu Obertshausen an die katholische Kirche daselbst zur Anschaffung eines Traghimmels, im Betrage von 250 Mark 5.svg ;
      7) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Bodenheim zur Stiftung einer heiligen Messe, im Betrage von 180 Mark 5.svg ;
      8) die Schenkung der Kinder des Jakob Hofmann I. zu Gonsenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 200 Mark 5.svg ;
      9) die Schenkung der Jakob Rachor Eheleute zu Dieburg an die katholische Kirche daselbst zur jährlichen Abhaltung von zwei Seelenämtern, im Betrage von 300 Mark 5.svg ;
      10) die Schenkung des katholischen Pfarrers Euler zu Viernheim an die katholische Kirche daselbst, bestehend in einem Kapital von 16,000 Mark 5.svg , aus dessen Zinsen nach dem Ableben des Schenkers und der von demselben eingesetzten Nutznießungsberechtigten der Oberin der barmherzigen Schwestern und jeweiligen Vorsteherin der englischen Fräulein zu Viernheim je 300 Mark 5.svg jährlich ausbezahlt werden und im Falle des Aufhörens der Niederlassung dieser Congregationen zu Viernheim die Summe von 600 Mark 5.svg an die katholischen Ortsarmen zu Viernheim zur Vertheilung gelangen sollen;
      11) das Vermächtniß des Pfarrers Suder zu Klein-Winternheim an den Verein zur Unterstützung emeritirter katholischer Priester, im Betrage von 300 Mark 5.svg ;
      12) die Schenkung des Johann Grode zu Biebelnheim an die katholische Kirche zu Odernheim zur Stiftung mehrerer Jahrgedächtnisse, im Betrage von 330 Mark 5.svg ;
      13) die Schenkung des Johannes Helfert II. zu Kirschhausen an die katholische Kirche zu Heppenheim zu Gunsten des beabsichtigten Kapellenbaus zu Kirschhausen, im Betrage von 500 Mark 5.svg ;
      14) die Schenkung des Pfarrers Vief zu Heppenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg ;
      15) die Schenkungen an die katholische Kirche zu Hambach seitens
a. des Peter Schäfer II. daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 200 Mark 5.svg ;
b. mehrerer Ungenannten zur Gründung einer Pfarrei zu Hambach, bestehend in zwei Hess. Ludwigsbahn-Prioritäten, im Nominalwerthe von zusammen 342 Mark 5.svg 86 Pfennig.svg ;