Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B095
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Beilage Nr. 12.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
Bekanntmachung,
die Nichterhebung eines Theiles der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1882/83 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, in den Monaten April, Juni, August, October und December 1883 und Februar 1884, stattfinden soll.
- Alzey, den 5. Mai 1883.
Wolf.
die Nichterhebung eines Theiles der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1882/83 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das; mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz drei Ziele von der zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1882/83 nach Beilage Nr. 6 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 3. April 1882 vorgesehenen Umlage nicht zur Erhebung kommen sollen.
- Dieburg, den 11. Mai 1883.
Hallwachs.