Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B081
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Beilage Nr. 11. Darmstadt, den 24. Mai 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1883/84 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz genehmigten Umlagen. - 4) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1883/84 zur
Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Aufgaben der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Ruhestandsversetzung. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbfälle. |
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1883/84 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:
für | den | Ausschlag | a. | auf | ..... | 48,479 | |
" | " | " | b. | " | ..... | 0,863 | " |
" | " | " | c. | " | ..... | 0,563 | " |
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, October, December 1883 und Februar 1884 erfolgen soll.
- Gießen, am 8. Mai 1883.
Dr. Boekmann.