Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B072

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Beilage Nr. 9.



Ord
nun
gs-
Num
mer
Namen
der
Gemeinden.
Umlage
auf das gesammte Com-
munalsteuerkapital der
Ortseinwohner und
Forensen.
Sonstige Ausschläge.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Bezeichnung der Art des
Ausschlags und der
Repartitionsnorm.
Mark 5.svg
Pfennig.svg
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21 Nieder-Ingelheim 22000 29,424 6 643 1,746 6 Auf die Evangel.
938 5,136 6 Auf die Kathol.
22 Ober-Ingelheim 23300 33,078 6 923 2,267 6 Auf die Evangel.
341 3,075 6 Auf die Kathol.
23 Ockenheim 7200 40,007 6
24 Sauer-Schwabenheim 12761 39,532 6 994 4,363 6 Auf die Evangel.
457 6,889 6 Auf die Kathol.
25 Sponsheim 2720 30,229 6 617 9,459 6 Desgleichen.
26 Wackernheim 3390 23,760 6 310 2,848 6 Auf die Evangel.
165 8,679 6 Auf die Kathol.

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen nämlich in den Monaten April, Juni, August, October, December 1883 und Februar 1884 stattfinden soll.

Bingen, den 19. April 1883.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.



Namensveränderung.

      Am 17. April wurde dem Kaiserlichen Postdirektor Gustav Adolph Brentano zu Friedberg gestattet, daß derselbe den in seiner Familie ehemals geführten Beinamen "di Tremezzo" wieder führe.

Concurrenzeröffnung.
Erledigt ist:

eine (die zweite) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirch-Brombach, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg. Dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg und dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.