Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B057
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 8. Darmstadt, den 2. Mai 1883.
Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1883/84 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
Rothe.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
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Beilage Nr. 8. Darmstadt, den 2. Mai 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1883/84 betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1883/84 zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Worms genehmigten Umlagen. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Namensveränderungen. - 5) Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft. - 6) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Charakterverleihung. - 9) Dienstentlassung. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. |
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1883/84 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1883/84 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz drei Pfennige von einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
- Offenbach, den 17. April 1883.
Rothe.