Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B043

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Beilage Nr. 6.



      23) die Schenkung zweier Ungenannten an die "Prälat Schmitt-Stiftung" zu Mainz, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      24) die Schenkung der Simon Bär Wittwe zu Büdesheim, Kreis Bingen, an den dasigen Armenfond, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      25) das Vermächtniß des Johannes Adam Schneider in Hechtsheim an die Gemeinde Hechtsheim zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      26) die Schenkung eines Ungenannten an den Bonifaciusverein der Diöcese Mainz zur Pastoration der Katholiken zu Babenhausen, im Betrage von 1400 Mark 5.svg;
      27) das Vermächtniß des pensionirten Pfarrers Schlink zu Mainz an den Verein zur Erbauung einer katholischen Kirche im Gartenfelde zu Mainz im Betrage von 37074 Mark 5.svg;
      28) die Schenkung der Ehefrau des Kaspar Nessel zu Seligenstadt an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes und einer jährlichen heiligen Messe im Betrage von 210 Mark 5.svg;
      29) die Schenkung des Geh. Oberforstraths i. P. v. Stockhausen zu Darmstadt an das Mathilden-Landkrankenhaus daselbst, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      30) die Schenkung der Sparkasse zu Offenbach an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt im Betrage von 175 Mark 5.svg.

      In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.       Darmstadt, am 7. April 1883.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse für 1883/84 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1883/84, namentlich zur Bezahlung des Gehalts des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der desfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 5000 Mark erhoben werden, wozu der Beitrag vom Gulden Normalsteuerkapital der zum Landjudenschaftsverbande gehörigen beitragspflichtigen Israeliten sich auf 1,911 Pfennige berechnet. Es wird dies mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, daß die Erhebung in dem Monat Juli dieses Jahres bei den betreffenden israelitischen Gemeindekassen in einer Summe für sämmtliche Israeliten einer jeden Gemeinde erfolgen soll.       Darmstadt, den 2. April 1883.

Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg.
v. Marquard.