Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/065
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 17.
Darmstadt, den 5. Juli 1883.
Inhalt: Bekanntmachung, die Prüfung der Aerzte betreffend.
Bekanntmachung,
die Prüfung der Aerzte betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
<<<Vorherige Seite [064] |
Nächste Seite>>> [066] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
die Prüfung der Aerzte betreffend.
Die nachstehend abgedruckten Bekanntmachungen des deutschen Reichskanzlers vom 2. Juni 1883, publicirt in dem Centralblatt für das Deutsche Reich vom 22. Juni l. J. Nr. 25, durch welche die früheren einschlägigen Bestimmungen vom 25. September 1869 abgeändert worden sind, werden hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
- Darmstadt, den 25. Juni 1883.
v. Starck.
Fuhr.