Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B122
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zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Zusatz zu § 5.
Das Actienkapital der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft ist in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 17. Mai l. J. um sechs Millionen Mark, sonach auf 90 Millionen Mark, erhöht worden.
das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1882/83 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse für Oberhessen pro 1882/83 auf das Steuerkapital der Israeliten 3400 Mark umgelegt werden, wozu sich der Beitrag von 1 fl. Steuerkapital auf 2,040 berechnet.
Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch die unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge in zwei Zielen - 1. August und 1. October - an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, zu entrichten sind.
Gießen, den 9. Juni 1882.
Dr. Boekmann.