Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B105

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 14.


Darmstadt, den 19. Juni 1882.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Schaafheim für 1881/82 betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Niederschlagung des Kopfgeldes der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 2. Semester 1881 und die Nichterhebung einer Umlage in der genannten Gemeinde pro 1. Quartal 1882 betreffend. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Erbach. - 4) Verlegung des Wohnsitzes eines Rechtsanwalts. - 5) Namensveränderung. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Ruhestandsversetzungen. - 8) Concurrenzeröffnungen.


Bekanntmachung,
die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Schaafheim für 1881/82 betreffend.

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 2., 3. und 4. Ziel der für 1881/82 vorgesehenen Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Schaafheim im Betrage von 367 Mark 5.svg 50 Pfennig 5.svg mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz nicht zur Erhebung kommt.

      Dieburg, den 26. Mai 1882.

Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.



Bekanntmachung,
die Niederschlagung des Kopfgeldes der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 2. Semester 1881 und die Nichterhebung einer Umlage in der genannten Gemeinde pro 1. Quartal 1882 betreffend.

      Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. l. Mts., zu Nr. M. d. J. 11 552, von dem in Beilage Nr. 4 des Großh. Regierungsblattes pro 1881 publicirten Kopfgelde der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen mit Goddelau im Betrage von 263 Mark 5.svg die Hälfte mit 131.50 Mark 5.svg niedergeschlagen und von Erhebung einer Umlage in der genannten Gemeinde pro 1. Quartal 1882 abgesehen wird.
      Groß-Gerau, den 27. Mai 1882.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v. Schenck.