Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B096
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Beilage Nr. 12.
Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 16. Mai dem Rentner Gustav Heinrich Lepenau aus Mainz, dermalen in St. Petersburg, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus-Ordens 2. Klasse zu ertheilen.
Am 9. Mai wurde der Gerichtsaccessist Rudolph Prätorius zu Langen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Langen zugelassen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 22. April den Oberförster der Oberförsterei Ernsthofen Alfred Preuschen in gleicher Diensteigenschaft in die Oberförsterei Bessungen zu versetzen; |
2) | am 17. Mai dem mit Wirkung vom 1. Juni 1882 in den Bezirk der Oberpostdirection Darmstadt versetzten Postinspector Börner aus Oldenburg in gedachter Eigenschaft die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen; |
3) | an demselben Tage den Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Herbstein Paul Störger zum Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Fürth, - |
4) | am 20. Mai den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Lauterbach Hartmann Hill zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Langen, sowie die Gerichtsschreiberaspiranten Heinrich Weiß aus Grünberg , Carl Eichenauer aus Gammelsbach, Heinrich Born aus Homberg a. d. Ohm, Carl Huth aus Offenbach und Adam Jäger aus Seligenstadt zu Gerichtsschreibern bei den Amtsgerichten Vilbel, Michelstadt, Büdingen, Lauterbach und Herbstein, - |